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   BVerwG, 30.05.1968 - IV B 175.67   

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https://dejure.org/1968,953
BVerwG, 30.05.1968 - IV B 175.67 (https://dejure.org/1968,953)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1968 - IV B 175.67 (https://dejure.org/1968,953)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1968 - IV B 175.67 (https://dejure.org/1968,953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Splittersiedlung im Zonenrandgebiet - Zweck des § 35 Abs. 2 Bundesbaugesetz (BBauG) - Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft durch ein Bauwerk - Begriff der "natürlichen Eigenart der Landschaft"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.07.1963 - I C 110.62

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1968 - IV B 175.67
    Das Berufungsgericht ist auch nicht, wie der Kläger meint, von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1963 (- BVerwG I C 110.62 -) abgewichen.
  • BVerwG, 22.06.1966 - IV B 57.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1968 - IV B 175.67
    Für die Entbehrlichkeit einer Augenscheinseinnahme habe es sich zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1966 (- BVerwG IV B 57.66 - Buchholz BVerwG 406.11, § 35 BBauG Nr. 30) berufen.
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage

    Diese Überlegungen knüpfen an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB - Gefährdung der Wasserwirtschaft - (BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 1.70 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 100; Urt. v. 12.4.2001 - 4 C 5.00 -, NVwZ 2001, 1048) und bereits zuvor zu Nr. 5 der Vorschrift - Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft - (Beschl. v. 29.4.1968 - IV B 77.67 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 66 und v. 30.5.1968 - IV B 175.67 -, Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 67) an.
  • BVerwG, 15.01.1969 - IV C 23.67

    Beachtlichkeit eines Flächennutzungsplans bei Außenbereichsvorhaben; Gefahr der

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. für alle seine Beschlüsse vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - und vom 30. Mai 1968 - BVerwG IV B 175.67 -) ausgesprochen, daß in dem vorgenannten Rechtsbegriff zwei Regelungsbereiche enthalten sind, einmal - und im Vordergrund - die Abwehr wesensfremder Bebauung, also eine Regelung der Beziehung zwischen Bebauung und Boden, und zum anderen, das öffentliche Interesse der Erhaltung auch im optischen Eindruck schutzwürdiger Landschaftsteile.
  • BVerwG, 25.02.1976 - 4 B 24.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abweichung im Sinn des § 132

    Zur Kennzeichnung der zweiten - demnach für das angefochtene Urteil allein wesentlichen - Komponente hat auch der beschließende Senat gelegentlich von "funktionell" gesprochen und beispielsweise zum Ausdruck gebracht, daß der "Begriff 'natürliche Eigenart der Landschaft' ... zum zweiten - und hauptsächlich - die funktionelle Bestimmung der Landschaft" bedeute (Beschluß vom 30. Mai 1968 - BVerwG IV B 175.67 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 67 S. 228 [229]).
  • BVerwG, 21.07.1978 - 4 B 18.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Diese Auslegung des genannten Rechtsbegriffs vertritt auch der nunmehr für das Bau- und Bodenrecht zuständige 4. Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - und vom 30. Mai 1968 - BVerwG IV B 175.67 - Buchholz a.a.O. Nrn. 66 und 67).
  • BVerwG, 17.05.1972 - IV B 77.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Darlegung der

    Der Rechtsbegriff einer "Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft" ist wiederum hinreichend geklärt, und zwar im Sinne der zutreffenden Darlegungen des Berufungsurteils (vgl. Beschlüsse vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - [Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 66], vom 30. Mai 1968 - BVerwG IV B 175.67 - [Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 67] und vom 24. Februar 1972 - BVerwG IV B 68.71 -).
  • BVerwG, 10.06.1970 - IV B 203.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

    Rechtsgrundsätzlich entschieden ist auch, daß der Außenbereich nicht nur von einer Bebauung freigehalten werden soll, die nach der Art ihrer Ausführung baugestalterischen Bedenken begegnet, sondern sich sein Schutz auch darauf erstreckt, daß er von einer im Gegensatz zu der natürlichen Bestimmung des Bodens und seiner Nutzung stehenden Bebauung, auch wenn sie im Einzelfall aus baugestalterischer Sicht keinen Bedenken begegnet, freigehalten werden soll (vgl. Beschluß vom 30. Mai 1968 - BVerwG IV B 175.67 - [Buchholz BVerwG, 406.11 § 35 BBauG Nr. 67]).
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